Wählen ab 16

 

Erstmals werden in Baden-Württemberg rund 200.000 16- und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wählen dürfen. Das Kabinett der grün-roten Landesregierung hatte am 6. November 2012 eine Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen, nach der das Mindestwahlalter bei kommunalen Wahlen von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Am 7. März 2013 hatte die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, am 11. April 2013 wurde das Gesetz vom Landtag mit grün-roter Mehrheit verabschiedet.

Vom neuen Wahlrecht profitieren ca. 200.000 Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren. Das heißt auch, dass in diesem Jahr 7 Jahrgänge als Erstwähler zu den Kommunalwahlen gehen können.

Kommunalwahlen sind die politischen Wahlen in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die Einzelheiten der Wahlen sind in den jeweiligen Landes- und Kommunalwahlgesetzen geregelt, für die die Bundesländer zuständig sind.

1.    Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg haben in kommunalpolitischen Angelegenheiten bedeutenden Einfluss, denn sie entscheiden unmittelbar, wer z.B. in Vaihingen an der Enz Oberbürgermeister wird

2.    Sie haben mittels Panaschieren und Kumulieren einen stärkeren Einfluss darauf, wer in den Ortschaftsrat oder Gemeinderat kommt.

3.    Traditionell ausgeprägt sind in Baden-Württemberg auf kommunaler Ebene außerdem die "Elemente direkter Demokratie", ein bestimmtes Quorum der Bürger kann eine Bürgerversammlung erzwingen, das Bürgerbegehren, das einen Bürgerentscheid einleitet, gehört zum traditionellen Instrumentarium direkt

 

1.1    Was hat sich Grundsätzlich geändert?

Durch die durchgeführte Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts können die Jugendlichen im Alter von 16 - 18 Jahren in Baden-Württemberg die Besetzung von Ortschaftsräten, Gemeinderäten, Kreistagen, dem Verband Region Stuttgart und dem Amt des Bürgermeisters mitbestimmen. Außerdem haben die Jugendlichen das Recht erhalten, an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen teilzunehmen, also an Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Allerdings könnten die Jugendlichen künftig auch zu ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa als Wahlhelfer, in ihrer Gemeinde herangezogen werden.

1.2    Darf ich mich dann auch in den Ortschaftsrat aufstellen lassen?

Die Absenkung des Wahlalters betrifft nur das aktive Wahlrecht. Das Recht sich zur Wahl aufstellen zu lassen, also das passive Wahlrecht, erhält man weiterhin erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Allerdings können sich Jugendliche in den Jugendgemeinderat ihrer Gemeinde wählen lassen.

1.3    Jugendgemeinderat

Der Jugendgemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz wurde bereit am Anfang des Jahres gewählt. Was wurde aber mit dem Gesetz noch alles angestoßen?

Jugendliche sollen aber nicht nur wählen dürfen, sondern auf kommunaler Ebene mehr Verantwortung bekommen. Ein neuer Gesetzentwurf der Landesregierung sieht eine Änderung der Gemeindeordnung vor: Jugendliche sollen einen Jugendgemeinderat in ihrer Gemeinde beantragen können, sofern es noch keinen gibt. Derzeit sieht die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg §41a vor, dass eine Gemeinde „einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten kann", aber nicht muss. Außerdem sollen Jugendgemeinderäte verbindliche Rede- und Antragsrechte im Gemeinderat haben.

1.4    Neu- / Erstwähler

Die Neuwählerinnen und -wähler in Baden-Württemberg werden so mit dem Schwierigsten anfangen, was das deutsche Wahlrecht zu bieten hat:

·         Bei einer Landtagswahl hat man in Baden-Württemberg eine Stimme

·         bei der Bundestagswahl sind es schon zwei Stimmen

·         Bei der Gemeinderatswahl z.B. in Vaihingen an der Enz hat man 28 Stimmen

·         Bei den Ortschaftsratswahlen wie  z.B. in Kleinglattbach hat der Wähler plötzlich

o   11 Stimmen

o   Mehrere Stimmzettel (Pro Liste ein Wahlzettel)

o   Die Wählerinnen und Wähler können kumulieren, d.h. bis zu drei Stimmen einem Kandidaten geben

o   Die Wählerinnen und Wähler können panaschieren, d.h. Kandidaten aller Listen mischen.

1.5    Warum Wählen gehen?

Die Kommunalpolitik beeinflusst das Umfeld von Jugendlichen direkt, ohne dass sie bisher Einfluss auf die Wahl ihrer Gemeindevertreter hatten. Die Gemeinderäte entscheiden z.B.

·         Freizeitangebote

·         Jugendhäuser

·         Schulsozialarbeit

·         Schulen

·         Angebote im öffentlichen Nahverkehr

Alles Entscheidungen die die Jugendlichen direkt betreffen. Bisher war es so, dass bei einem Wahlrhythmus von fünf Jahren manche erst im Alter von 23 Jahren zum ersten Mal an Kommunalwahlen teilnehmen können. Dadurch wurde es versäumt, junge Menschen mit Wahlen in das demokratische System einzubinden.

1.6    Ist das nur in Baden-Württemberg so?

Baden-Württemberg ist bei Weitem nicht das erste Bundesland, das das Mindestalter für Kommunalwahlen senkt. Bereits in sieben Bundesländern ist für 16-Jährige die aktive Teilnahme an Kommunalwahlen möglich:

·         Brandenburg

·         Bremen

·         Mecklenburg-Vorpommern

·         Niedersachsen

·         Nordrhein-Westfalen

·         Sachsen-Anhalt

·         Schleswig-Holstein

In Bremen, Brandenburg und Hamburg können 16-Jährige auch bei Landtagswahlen wählen gehen. Österreich hat 2007 als einziges Land in der EU das aktive Wahlalter bei allen Wahlen auf 16 herabgesenkt.

 

Weitere Informationen gibt’s unter:

http://www.waehlenab16-bw.de/