Änderungen zur Kommunalwahl 2014 in Baden-Württemberg

 

Der baden-württembergische Landtag hat am 11. April 2013 auf Vorschlag der Landesregierung umfangreiche Änderungen der kommunalwahlrechtlichen Vorschriften beschlossen.

1.1    Herabsatzung des Alters für das aktive Wahlrecht

Die wohl wesentlichste Änderung im Kommunalwahlrecht ist die Herabsatzung des Alters für das aktive Wahlrecht. Erstmals dürfen bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 auch die 16- und 17-jährigen Jugendlichen ihre Stimmen abgeben. Die Gruppe der Erstwählenden bei den Kommunalwahlen umfasst damit die 16 bis 23-Jährigen, d.h. rund eine Million Menschen. Das passive Wahlrecht, also die Teilnahme an der Wahl als Kandidat, bleibt weiterhin bei 18 Jahren.

1.2    Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung

Das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in kommunalen Gremien
wird von d’Hondt auf das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers
umgestellt. Dieses Verfahren, das bereits im Landtagswahlrecht Anwendung findet, ist gerechter und benachteiligt nicht länger kleine Parteien und Wählervereinigungen bei der Umrechnung der Wählerstimmen in Mandate. Die Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë verhält sich neutral zur Stärke der Parteien.

1.3    Kreistagswahlen in zwei Wahlkreisen zu kandidieren

Die Möglichkeit, bei Kreistagswahlen in zwei Wahlkreisen zu kandidieren,
wurde abgeschafft. Der Wahlkreis kann im Kreisgebiet jedoch frei gewählt
werden. Die Regelung wurde vor allem von kleinen und kleinsten Parteien genutzt, um in ihren Wahlvorschläge mehr Bewerber aufführen zu können. Da die erzielten Stimmenzahlen in bei den Wahlkreisen für die Gesamtsitzverteilung zählen, erhöhen sich damit die Chancen für diese Parteien, Sitze im Kreistag zu erwerben, was eventuell zu vermehrten Ausgleichssitzen für die anderen Parteien und damit zu einer Vergrößerung der Kreistage führen kann.

1.4    Soll-Regelung: Anteil von Frauen in den Gemeinderäten und in der Kommunalpolitik deutlich zu erhöhen

Der Landtag ruft in seiner Soll-Vorschrift Parteien und freie Wählervereinigungen, die kommunalen Spitzenverbände sowie Land- und Kreistage dazu auf, sich im Hinblick auf die Kommunalwahl in Baden-Württemberg im Jahr 2014 geeignete Maßnahmen zu überlegen, um den Anteil von Frauen in den Gemeinderäten und in der Kommunalpolitik deutlich zu erhöhen. Dieser Antrag der SPD-Fraktion wurde am 6. März 2013 mit der Stimmenmehrheit der grün-roten Regierungsfraktionen beschlossen. Baden-Württemberg liegt derzeit mit einem Frauenanteil von 22 Prozent in den Gemeinderäten und von 16 Prozent in den Kreistagen am Ende eines Vergleichs unter den Bundesländern. In 38 Gemeinderäten und Kreistagen des Landes sitzt sogar keine einzige Frau.

Mit der sogenannten Soll-Regelung wird ein erster Schritt in Richtung einer erhöhten Mitwirkung von Frauen in den kommunalpolitischen Gremien gegangen. Das Kommunalwahlgesetz enthält jetzt in § 9 folgende Soll-Vorschrift:

„Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlages berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags“.